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[ NEUBAU ]

Sie haben ein Grundstück und möchten dieses nun mit einem Neubau bebauen? Oder Sie stehen noch vor der Entscheidung eines Grundstückskaufs?

Von Beginn an stehen wir Ihnen als fachkundiger Partner beratend mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Grundstücks zur Realisierung Ihres Bauvorhabens. Ist die Wahl des richtigen Grundstücks getroffen, ist es nicht mehr weit zum Eigenheim. Der Vorteil beim Neubau ist, dass man keinen besonderen Gegebenheiten unterliegt, und man sich in Bezug auf die Lage, die Umgebung und der Grundstücksbeschaffenheit frei entfalten kann. Wir entwerfen für Sie ein individuelles Konzept, das Ihre Bedürfnisse nicht nur im Inneren des Gebäudes, sondern auch in der äußeren Architektur wiederspiegelt, egal ob Einfamilien-, Mehrfamilien, Doppel- oder Reihenhaus.

[ UMBAU/ SANIERUNG ]

Sie möchten eine Immobilie umbauen, weil sich vielleicht die Lebenssituation verändert hat, Sie mehr Platz benötigen oder einfach Lust auf Veränderung haben?

Wir begutachten die Gesamtsituation Ihrer Immobilie, sowie die bau- und planungsrechtlichen Vorgaben und holen unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen das Beste aus Ihrer Immobilie heraus. Sanierung von Altimmobilien erfährt heute immer größerer Nachfrage. Durch die immer weniger vorhandenen Baugrundstücke, die auch preislich durch die hohe Nachfrage immer mehr in die Höhe steigen, weichen viele Bauherren auf die Sanierung/ den Umbau von Bestandsimmobilien aus. Jedes Sanierungsprojekt ist eine Herausforderung, denn man ist an bestehende Gegebenheiten zum Teil gebunden, ebenso ist die Bausubstanz von enormer Wichtigkeit.

Wir achten auf jedes Detail und stehen Ihnen bei Sanierungs-/ und Umbauangelegenheiten fachlich, zuverlässig und kompetent zur Seite.

[ BÜROBAU ]

Die meiste Zeit verbringt ein Mensch an seinem Arbeitsplatz. Heutigen Studien zufolge geht der Trend im Bürobau immer mehr zur Transparenz, Kommunikation, sowie zu Ausgleichs- und Ruhezonen der Mitarbeiter. Fühlt sich der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz wohl, werden dadurch die Produktivität und Konzentration nachweislich gefördert.

Wir nehmen uns gerne der Aufgabe an, ein Konzept für Ihren Bürobau zu entwickeln und zu realisieren.

[ ÖFFENTL. BAUTEN ]

Zu den öffentlichen Bauten zählen u.a. Kindergärten, Schulen, Alten- oder Pflegeheime und auch Verwaltungsbauten. Es sind Gebäude, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, und die aus diesem Grund ganz besonderen Richtlinien und Vorschriften unterliegen. Durch ihre definierte Nutzung wird ihnen eine bestimmte Funktion zugeordnet. Diese gilt es so detailliert wie möglich auszuarbeiten, dass ein Gebäude entsteht, dass seine Funktion Innen und Außen zu erkennen gibt, zugleich aber einen Ort des Wohlfühlens schafft.

Gerne stellen wir uns dieser Herausforderung, auf kreative und konstruktive Weise, die Funktionalität eines öffentlichen Baus auszuarbeiten und umzusetzen.

[ "LEISTUNGEN" ]

Wir begleiten Sie von der ersten Skizze, über den Entwurf bis hin zur Realisierung Ihres Bauvorhabens. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir eine Grundlage, die eine Einheit aus Ihren Wünschen/Vorstellungen und den baurechtlichen Auflagen, der Umgebungseigenschaften, sowie unserem Fachwissen im Bereich Bauwesen bildet. Dabei wird der Faktor Kosten nie aus den Augen gelassen, sodass Sie immer einen transparenten Überblick über die Kostensituation haben.

Wir stehen immer in intensiver Kommunikation mit Ihnen als Bauherr, sodass Sie über jeden Stand informiert sind und Sie gemeinsam mit Ihrem Bauvorhaben „wachsen“ können.

Architekten unterliegen der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI. Diese gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Honorarermittlung, sowie ein faires Preis-/Leistungsverhältnis. STEVENS ARCHITEKTUR bietet alle Leistungsphasen der HOAI an. Dies entspricht der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI.

Nebenstehend eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Leistungsphasen lt. HOAI (Quelle: HOAI, Fassung 2013):

  • Leistungsphase 1
    [ GRUNDLAGENERMITTLUNG ]
    In der Leistungsphase 1 erstellt wir die Grundlagen für Ihre konkrete Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
  • Leistungsphase 2
    [ VORPLANUNG ] In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellen wir skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses, auf Grundlage unserer Besprechungen. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestalt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
  • Leistungsphase 3
    [ ENTWURFSPLANUNG ]
    Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf. Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des Weiteren führen wir wenn nötig, Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.
  • Leistungsphase 4
    [ GENEHMIGUNGSPLANUNG ]
    Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
  • Leistungsphase 5
    [ AUSFÜHRUNGSPLANUNG ]
    Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind Grundlage für die Leistungsphase 5, in der die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten vorbereitet wird.

    Die Leistungen sind hier:
    • Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
    • Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
    • Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
    • Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
  • Leistungsphase 6
    [ VORBEREITUNG DER VERGABE ]
    Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
  • Leistungsphase 7
    [ MITWIRKUNG BEI DER VERGABE ]
    In dieser Phase wird die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durchgeführt.

    Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
    • Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche.
    • Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
    • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken.
    • Verhandlung mit Bietern.
    • Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote.
    • Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
  • Leistungsphase 8
    [ OBJEKTÜBERWACHUNG / BAULEITUNG und DOKUMENTATION ]
    Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel.

    Weitere notwendige Leistungen sind:
    • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
    • Aufstellen eines Zeitplanes und Führen des Bautagebuches.
    • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln.
    • Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276.
    • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme.
    • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
    • Auflisten der Gewährleistungsfristen.
    • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
  • Leistungsphase 9
    [ OBJEKTBETREUUNG ]
    Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Wir nehmen dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch. Im Falle auftretender Mängel überwachen wir die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirken wir bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellen wir Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt und bieten ebenso auch die "stufenweise Beauftragung" an. Dies bedeutet, dass Sie STEVENS ARCHITEKTUR im Vorfeld für Ihrerseits ausgewählte Leistungsphasen beauftragen können und im Nachgang weitere Leistungsphasen beauftragen können.